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Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Pfänderbahn AG schließt Verträge über die Beförderung von Waren und Personen ausschließlich aufgrund der Beförderungsbedingungen, dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen eines Vertragspartners, insbesondere von Reisebüros und Busveranstaltern, gelten nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit den Organen der Pfänderbahn AG. Die Geschäftsbedingungen bleiben, auch bei allfälliger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, im Übrigen gültig. Alle Ergänzungen oder Abänderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Verträgen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit den Organen der Pfänderbahn AG. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Die beförderten Personen und Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass der Gesellschaft zurechenbare Personen nicht bevollmächtigt sind, Erklärungen abzugeben, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pfänderbahn AG abgehen.

Es gelten bei allen Beförderungen die Beförderungsbedingungen, insbesondere jene für Kinder, der jeweiligen Liftanlage der Pfänderbahn AG.

Kontrolle und Missbrauch

Bei der Pfänderbahn AG wird durch die Kartenleser die Gültigkeit der Karten kontrolliert. Die Bahnkarten und Berechtigungsnachweise bei Sondertarifen (z. B. Ausweise) sind den Bediensteten der Pfänderbahn AG auf Verlangen vorzuweisen. Die Jahreskarten sind nicht übertragbar. Die 1, 2, 4, 8 und 12 mal Fahrtenkarten sind übertragbar. Die 1 und 2 mal Fahrtenkarten haben eine befristete Geltungsdauer von einem Jahr, die 4, 8 und 12 mal Fahrtenkarten eine solche von zwei Jahren, je ab Ausstellung. Der nachträgliche Umtausch gegen eine andere Bahnkarte oder eine Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug der Bahnkarte und die Einhebung eines Straftarifes laut Aushang der jeweils gültigen allgemeinen Tarifbestimmungen zur Folge. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten. Bei Verstoß gegen die Beförderungsordnung erfolgt der Ausschluss von der Beförderung. In schweren Fällen erfolgt der ersatzlose Entzug der Bahnkarte und Strafanzeige bei der Behörde.

Vermittlungen für Leistungen Dritter

Die Pfänderbahn AG bietet Kombitickets mit den Vorarlberg Lines sowie Pauschalen mit dem Berghaus Pfänder, dem Gasthaus Pfänderdohle und Kutschenbeförderungen lediglich als Vermittler für diese Gesellschaften und Betriebe an. Die Pfänderbahn AG wird diesbezüglich nicht Vertragspartner der Kunden.

Es gelten für diese Dienstleistungen die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertriebspartners.

Verlust von Bahnkarten

Grundsätzlich werden verlorene Bahnkarten nicht ersetzt. Der Verlust einer Jahreskarte, dessen Inhaber namentlich erfasst ist, kann bei unseren Kassen gemeldet werden. Bei Vorlage des Kaufbeleges und Nachweis der Identität (Ausweis) besteht die Möglichkeit, diese Bahnkarte bei den Zutrittskontrollen zu sperren und eine Ersatzkarte bei Bezahlung einer Depotgebühr zu bekommen. Ohne Vorlage des Kaufbeleges können grundsätzlich keine Ersatzkarten ausgestellt werden.

Rückvergütungen

Die Nichtausnützung der Bahnkarte wegen Schlechtwetter, Ausfall von Anlagen, Krankheit, Verletzung, unvorhergesehener Abreise oder ähnliches ergibt keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.

Allgemeine Tarifbestimmungen

Die Allgemeinen Tarifbestimmungen, Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten.

Alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben und Katalogen von Anbietern, die nicht auf den Prospekten der Pfänderbahn AG gedruckt sind oder nicht in der Homepage der Pfänderbahn AG enthalten sind, sind unverbindlich.

Einkauf von Gutscheinen

Zur Bestellung von Gutscheinen sind mündige volljährige Personen berechtigt. Die Ausführung der Bestellung gilt in jedem Fall als Anerkennung der Bedingungen. Die Gutscheine sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pfänderbahn AG und erlangen erst nach Eingang des kompletten Betrages Gültigkeit. Die Pfänderbahn AG behält sich das Recht vor, die Gültigkeit der Gutscheine im Rahmen der automationsunterstützten Verarbeitung zu blockieren. Wertgutscheine enthalten aufgrund der nicht möglichen Zuordenbarkeit des Leistungsinhalts keine Mehrwertsteuer. Die gekauften bzw. bestellten Gutscheine sind durch Annahme von Leistungsangeboten der Pfänderbahn AG zu konsumieren und können nicht in Form einer Bargeldauszahlung eingelöst werden. Zur Auswahl stehen nur Wertgutscheine (lautend auf einen Geldbetrag). Sollte bei einem Wertgutschein die Konsumation höher ausfallen als der Wert des Gutscheines, ist die Differenz aufzuzahlen, sollte die Konsumation geringer ausfallen als der Wert des Gutscheines, bleibt der Restwert auf dem Gutschein erhalten. Es wird keine Haftung für eine verspätete Zustellung auf dem Postweg übernommen. Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum und können jederzeit eingelöst werden. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode bzw. Gutscheinnummer sichergestellt ist Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden.

Alpinhinweis, Wegehaltung

Der Bergbereich der Pfänderbahn AG ist alpines Gelände. Die beförderten Personen sind verpflichtet, dafür geeignete Kleidung und geeignetes Schuhwerk mitzuführen.

Auch im Sommer kann das Wetter am Berg rasch umschlagen und sich ändern. Die beförderten Personen haben im Rahmen der Eigenverantwortung darauf Rücksicht zu nehmen.

Die Wege am Pfänder werden nicht von der Pfänderbahn AG gehalten und stehen im Eigentum Dritter. Die Pfänderbahn AG hat keine Wegehalterhaftung. Im Winter erfolgt auf diesen Wegen kein Winterdienst.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Für alle zwischen der Pfänderbahn AG und ihrem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und für alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nicht-Bestehen dieser Verträge ergebenen Ansprüche wird die Anwendung materiell-österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des Österreichischen Internationalen Privatrechtes vereinbart.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, sofern nicht gesetzlich ausgeschlossen, wird das für Bregenz jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Gesellschaft kann jedoch den Vertragspartner auch an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen.

Datenschutz und Datenverarbeitung  

Soweit personenbezogene Daten vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, werden diese zur Bearbeitung von Anfragen und/oder Buchungen, für die Erbringungen der Dienstleistungen der Pfänderbahn AG sowie für administrative Zwecke verwendet. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten dafür gespeichert und soweit erforderlich verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden im Sinne der Bestimmung des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt, weder an Dritte verkauft noch anderweitig vermarktet. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies für die geschäftliche Abwicklung notwendig ist oder wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen persönliche Daten offen gelegt werden müssen.